Förderung von Weiterbildung

Bildungsgutschein

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung mit dem sog. Bildungsgutschein.
Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt, die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB II zugelassen.
Der Bildungsgutschein weist u. a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer aus.

Wer erhält die Förderung?

Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft und für die eine Förderung notwendig ist. Die Antragsteller müssen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

Wie wird gefördert?

Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dazu zählen Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern. Einen generellen Anspruch auf den Bildungsgutschein gibt es nicht. Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers
entscheidet über die Förderung. Dort wird in einem Beratungsgespräch geprüft, ob der Gutschein infrage kommt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. Hierzu zählen insbesondere Angebote aus den Bereichen Wirtschaft, Informatik, Technik, Gesundheit und Sprachen. Die Weiterqualifizierung soll die beruflichen Perspektiven verbessern.

Weitere Informationen

Teilen Sie uns bitte mit, in welchen Bereichen Sie eine Weiterbildung wünschen. Gerne übermitteln wir Ihnen Informationen und Vorschläge für Ihre individuelle Weiterbildung. Verwenden Sie dazu bitte das nachstehende Kontaktformular.

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