Fernstudium Finanzierung

Kosten eines Fernstudiums

Jede Art der privaten und beruflichen Bildung verursacht Kosten. Hierzu gehören beispielsweise: Lernunterlagen, Schreibmaterial, Kopierer, Fahrkosten, ggf. Parkplatzgebühren, Seminar und Prüfungsgebühren, Studiengebühren etc.
Ein "Fernstudium" muss nicht zwangsläufig teurer sein. Vielmehr sind die Kosten für ein "Fernstudium" vergleichsweise überschaubar und kalkulierbar. Viele Leistungen, wie etwa die Lernunterlagen, sind häufig im Preis enthalten. Zeitliche Einsparungen, die beispielsweise durch den Wegfall von Wegeleistungen entstehen, müssten bei einem Vergleich berücksichtigt werden.
Die Aufwendungen für ein Fernstudium sind von der jeweiligen Bildungsmaßnahme und vom jeweiligen Anbieter abhängig.
Die Vielzahl unterschiedlicher Anbieter und Angebote macht einen Vergleich empfehlensert.
Die Kosten eines Fernstudiums sind steuerlich absetzbar. Weiterhin können grundsätzlich alle Formen der Bildungsförderung und Studienfinanzierung auf das Fern- oder Onlinestudium angewendet werden.
Hinweis: Bestimmte Personengruppen, wie Arbeitssuchende, Studenten und Auszubildende, Schwerbehinderte usw. erhalten von einigen Fernstudienanbietern prozentuale Vergünstigungen auf die Studiengebühren.

Steuerliche Aspekte

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzbar.
Folgende Aufwendungen können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein:
Aufwendungen für eine Fort- oder Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf oder Aufwendungen für eine Umschulung nach Abschluss einer Erstausbildung.
Daraus ergeben sich im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen, die eine Weiterbildung wirtschaftlich attraktiv machen.

Fort- und Weiterbildungskosten im Sinne des Einkommensteuerrechts sind alle Aufwendungen, die der Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen.

Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen:
Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Seminargebühren, Fachliteratur, Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software), Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme), Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)...
Es hängt natürlich vom Einzelfall ab, welche Abzüge bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden.

Förderprogramme

Es gibt in Deutschland einige Förderprogramme, die ein Bildungsvorhaben finanziell unterstützten. Hierzu gehören insbesondere: "Bildungsgutschein", "Bildungsprämie", "Schüler-BAföG", "Meister-BAföG", "WeGeBAU", "BFD-Bundeswehr" und spezielle Förderprogramme der Länder, wie der "Bildungsscheck NRW" oder der "Qualifizierungsscheck Hessen". Jede Förderungsmaßnahme hat bestimmte Anspruchsvoraussetzungen. Anspruchsvoraussetzungen sind persönliche und fachliche Anforderungen, die eine Person erfüllen muss, damit eine finanzielle Förderung beansprucht werden kann. Diese Anspruchsvoraussetzungen sind von Programm zu Programm unterschiedlich. Grundsätzlich kann gesagt werden: Alle Förderprogramme können auch für ein Fernstudium beantragt werden. Durch den begleitenden Charakter des Fernstudiums gibt es Förderprogramme, die für ein Fernstudiumvorhaben besonders interessant sind. Hierzu gehören: Der Bildungsgutschein, das Meister-BAföG und die Bildungsprämie.

Über den Bildungsgutschein werden beispielsweise Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer gefördert, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft und für die eine Förderung notwendig ist. Die Antragsteller müssen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Einen generellen Anspruch auf den Bildungsgutschein gibt es nicht.

Achten Sie bitte darauf, ob die angebotenen Fernstudiengänge durch einen Bildungsgutschein gefördert werden können! Voraussetzung ist, dass der Fernstudienanbieter und der jeweilige Fernstudiengang nach der sogenannten AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifiziert sind.

Übrigens: Während dieser Zeit der geförderten Weiterbildung kann Arbeitslosengeld I gezahlt werden. Wichtig ist allerdings, dass das Fernstudium nach dem Sozialgesetzbuch III als entsprechende Weiterbildung zugelassen ist. Zu beachten ist auch, dass die Bezieher von Arbeitslosengeld I dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, so dass sie eine mögliche Arbeit jederzeit aufnehmen können. In der Regel ist ein Fernstudium gut mit einer Berufstätigkeit zu vereinbaren, so dass sich hier kein Widerspruch ergibt.

Die Bildungsprämie stellt ein weiteres Förderinstrument dar.
Anspruch auf die Bildungsprämie haben Erwerbstätige und Selbstständige, die sich für Ihren Beruf fort- bzw. weiterbilden möchten. Weiterbildungen werden bis zur Hälfte der Kosten (maximal 500 EUR) gefördert. Die Bildungsprämie ist ein Anreiz des Staates, der Menschen dazu motivieren und befähigen soll, sich regeläßig weiterzubilden. Ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle ist Voraussetzung für den sogenannten Prämiengutschein.

Das Meister-BAföG ist ein Förderprogramm, das nicht nur angehende "Meister" beantragen können. Vielmehr gibt es für alle Berufe Fortbildungsmaßnahmen, die unmittelbar auf einen vorhandenen Beruf aufbauen (Aufstiegsfortbildungen) und über das "Meister-BAföG" gefördert werden können. Hierzu gehören beispielsweise auch "Techniker", "Fach- und Betriebswirte" oder im Sozial- und Gesundheitsbereich: Fortbildungsmaßnahmen, die auf Leitungsaufgaben vorbereiten. Wesentlich: Die Sie können das Meister-BAföG nur für Aufstiegsfortbidlungen beantragen, die auf öffentlich-rechtliche Abschlüsse oder auf gleichwertige Prüfungen nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Hierzu gehören: IHK-Abschlüsse und Staatliche Prüfungen.

Studienfinanzierung

Zu den klassischen Förderprogrammen bei der Studienfinanzierung gehören das Studenten-BAföG , das Stipendium und der staatliche Bildungskredit.
Auch ein akademisches Fernstudium kann grundsätzlich durch BAföG, durch ein Stipendium oder einen Bildungskredit gefördert werden. Die Gewährung einer Fördermaßnahme ist von unterschiedlichen Bedingungen abhängig. Hierzu gehören beispielsweise: Altereinschränkungen oder vorhandene Einkommen. Wie eingangs erwähnt, hat das Fernstudium einen grundsätzlich begleitenden Charakter (Familie, Beruf). Bei begleitenden Maßnahmen kann von einem eigenen oder Partner-Einkommen ausgegangen werden. Hieraus resultiert, dass häufig keine Fördermaßnahme im Rahmen der Studienfinanzierung beansprucht werden kann.
Eine gute Anlaufstelle für Studenten, die sich über in Frage kommende Fördermöglichkeiten informieren möchten, ist immer das jeweilige Studentenwerk oder die zugehörige Sozialberatung. Dort sind in der Regel alle Adressen und Ansprechpartner bekannt, bei denen man sich weiterführende Informationen holen kann. Dies gilt auch bei der Aufnahme eines Fernstudiums.

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